Bewertung nach der Industriebaurichtlinie:

Mit der Einführung der neuen Industriebaurichtlinie (IndBauR) ist eine neue Herangehensweise an die Beurteilung von Industriebauten erforderlich geworden.
Dies gliedert sich im wesentlichen in drei Phasen:

Mit dem Durchlaufen dieser Phasen werden die erlaubten Brandabschnittsflächen sowie die erforderliche Feuerwiderstandsdauer der tragenden und austeifenden Bauteile bestimmt.
|